Bei der Verwendung von Musik in Werbespots muss darauf geachtet werden, dass alle erforderlichen Rechte eingeholt werden. Komponisten und Texter sind die Urheber eines Titels und räumen meist den Musikverlagen die Wahrnehmung der Urheberrechte (auch Verlagsrechte genannt) ein. Die Musiker hingegen besitzen die Leistungsschutzrechte (auch Masterrechte genannt) an Ihren Aufnahmen. Diese werden oft von Plattenfirmen verwaltet. Die Verwertungsgesellschaft GEMA besitzt Berechtigungsverträge mit den Urhebern und den Musikverlagen hinsichtlich der öffentlichen Aufführung. Die GVL, Verwertungsgesellschaft der Plattenfirmen, ist nur in seltenen Fällen in den Klärungsprozess involviert.
Möchte man nun einen Titel in einer Werbung verwenden, muss man diese Nutzung in den meisten Fällen also bei dem entsprechenden Musikverlag, der GEMA sowie der Plattenfirma anfragen. Welcher Verlag zuständig ist, lässt sich auf www.gema.de mit Hilfe der Musikrecherche herausfinden. Die Lizenzgebühren zur Nutzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten werden für die Werbenutzung einzeln und individuell verhandelt. Oft ist das Brutto-Media-Budget die Grundlage für die Berechnung. Für die grobe Einschätzung kann ein einstelliger Prozentwert angesetzt werden. Das Brutto-Media-Budget (auch Brutto-Media-Volumen genannt) beschreibt den Wert sämtlicher Spot-Schaltungen aller genutzten Medienkanäle. Die Gebühr für die Aufführungsrechte wird von der GEMA nach einem komplexen Schlüssel separat erhoben. Weitere Faktoren, die Einfluss auf die Höhe der Lizenzgebühren haben können sind: Lizenzzeitraum, Lizenzgebiet(e), Nutzungslänge des Titels, Bekanntheit des Titels, Umfang der Medien, in denen der Titel in Verbindung mit dem Spot stattfindet.