Faktoren für Nutzungsrechte
Die im Etat-Kalkulator angegebenen Honorare beziehen sich auf die Übertragung des "einfachen" Nutzungsrechts. "Einfach" bedeutet, dass die Nutzung auf den jeweils im Vertrag definierten Einzelauftrag bemessen ist. Eine medienübergreifende Mehrfachnutzung oder eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr wird durch Zahlung entsprechender Honorarzuschläge abgegolten. Es wird dringend empfohlen, den Umfang der übertragenen Nutzungsrechte (räumlich und zeitlich) bei Auftragserteilung zu vereinbaren.
Bei vertragslosen Auftragsverhältnissen ist es für Kreative, trotz neuer Gesetzgebung, oft nicht leicht, zufriedenstellende Nachforderungen bei Gericht durchzusetzen.
Als grobe Werte können für die Erweiterung der Nutzungsrechte folgende Faktoren in Erwägung gezogen werden.
Formel: Designhonorar x Nutzungsfaktor
Geografische Erweiterung
Europa: Faktor 2
Weltweit: Faktor 3 - 4
Zeitliche Erweiterung
mehr als 5 Jahre: Faktor 2 - 2,5
unbegrenzte Zeit: Faktor 2,5 - 3